Schützen Sie Ihr Traummobil

Neben einem trockenen Garagenplatz sollten Sie Ihrem Traum-Oldtimer auch eine Spezialversicherung gönnen, die Ihrem Liebhaberstück auch gerecht wird.

Leistungsstärker als eine Vollkasko-Versicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebeschaden.

Setzen Sie auf eine Versicherung für

Oldtimermit allem Drum und Dran

 

Sie haben Ihren Traum verwirklicht und genießen mit Ihrem auf Hochglanz polierten Liebhaberstück jede Ausfahrt. Dazu gehört neben einem trockenen Garagenplatz auch eine Spezialversicherung, die Ihrem Oldtimer gerecht wird. Das Besondere an unserer Oldtimerversicherung: Sie ist mit herkömmlichen Teil- oder Vollkaskoversicherungen für Alltagsfahrzeuge nicht zu vergleichen!

Sie haben die Wahl zwischen zwei Versicherungsvarianten:

 

  • Grunddeckung – mehr als nur Teilkasko! Dieser Versicherungsschutz leistet zusätzlich bei Vandalismus und bei Unfall des Transportfahrzeugs Ihres Oldtimers z.B. auf dem Weg zu einer Rallye.

  • Allgefahren-Deckung – die Premium-Variante  ist leistungsstärker als eine Vollkasko-Versicherung! Sie schützt bei nahezu allen Gefahren – auch bei Schäden, die nicht durch einen Unfall entstehen, wie Motorschaden, Bruchschaden und Getriebeschaden.

Die Leistungen im Detail

Für Ihren Klassiker nur das Beste: Allgefahren-Deckung

Die Allgefahren-Deckung ist wesentlich leistungsstärker als eine Vollkaskoversicherung. Sie zahlt auch bei Motor-, Bruch- und Getriebeschäden. Und natürlich bei einem Unfall.

Nachfolgende Schäden sind in unserer Oldtimerversicherung enthalten:

Grunddeckung überholt Teilkasko

Schon mit unserer Grunddeckung sind Sie umfangreicher versichert als eine vergleichbare  Teilkaskoversicherung. Wenn jemand den Lack Ihres Wagens zerkratzt oder das Verdeck aufschlitzt können Sie sich auf die Grunddeckung verlassen.

Auch wenn Sie Ihren Oldtimer mit einem Anhänger zu einer Rallye transportieren und dabei ein Unfall passiert, ist Ihr Schmuckstück abgesichert.

Ein unabdingbarer Grundschutz: Haftpflicht-versicherung

 

Auch für Klassiker ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung im Straßenverkehr Pflicht. Die Oldtimer-Haftpflichtversicherung leistet 100 Mio. Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, bis zu 15 Mio. Euro je geschädigte Person. Somit deutlich mehr als die gesetzlich vorgeschriebene Grundabsicherung.

Und das Beste daran:

Wiederbeschaffungs-wert statt Marktwert

 

Insider wissen: Nur eine Versicherung zum Wiederbeschaffungswert deckt die anfallenden Mehrkosten für eine kurzfristige Beschaffung ab. Während bei vielen Oldtimer-Versicherungen nur der rund 25% niedrigere Marktwert zugrunde gelegt wird, kann Ihr Schmuckstück bei uns auch zum höheren Wiederbeschaffungswert versichert werden.

 

Ihr Oldtimer steigt im Wert? Ihre Versicherung zieht mit

Für Oldtimer sind die früheren Listenpreise des Herstellers nicht mehr relevant. Für den Wert eines Fahrzeugs zählen andere Faktoren. Häufig erfährt es mit den Jahren auch eine enorme Wertsteigerung. Wir berücksichtigen dies mit einer beitragsfreien Vorsorgeversicherung in Höhe von 30%, wenn das Wertgutachten Ihres Klassikers im Schadenfall nicht älter als zwei Jahre ist. Ansonsten 20%.


Deshalb besser gleich Termine im Kalender setzen: Mindestens alle zwei Jahre ein neues Wertgutachten bei einem unabhängigen Sachverständigen für Ihr Schätzchen erstellen lassen.

Sammler fahren günstiger: die Fuhrparkregelung

Mit unserer Oldtimerversicherung können Sie Ihre Oldtimersammlung besonders attraktiv versichern, denn der Beitrag berechnet sich nach der Anzahl der maximal gleichzeitig bewegten Fahrzeuge, für die restlichen Fahrzeuge zahlen Sie einen günstigeren Beitrag. Auch Rangierschäden sind dann bereits in der Grunddeckung mitversichert.

Sie profitieren: Ganz gleich welches Fahrzeug Sie gerade bewegen, Sie haben den vollen Versicherungsschutz.

Weil Ihr Oldtimer uns am Herzen liegt: Inklusive-Leistungen

In der Grunddeckung und in der Allgefahren-Deckung sind außerdem automatisch enthalten:

 

Voraussetzungen für die Oldtimerversicherung

Unsere Versicherung gibt es für:
  •  Pkw mit Erstzulassung bis einschließlich 1989
  •  Motorräder mit Erstzulassung bis einschließlich 1980
  •  Traktoren, Omnibusse und Lieferwagen sowie Lkw (ab 2,8 t Nutzlast) mit Erstzulassung bis einschließlich 1969
Damit wir Ihren Oldtimer versichern können, sind diese Voraussetzungen wichtig:
  •  Ihr Oldtimer oder Youngtimer ist ein Zweitwagen und nicht täglich im Einsatz
  •  Sie schonen Ihr altes Schmuckstück und fahren nicht mehr als 9.000 km im Jahr
  •  Kein Laternenparker: Ihr Oldtimer parkt geschützt und nicht auf einer Straße
  •  Ihr Nutzfahrzeug wird nicht mehr für seinen ursprünglichen Zweck eingesetzt, z.B. Campingurlaub oder zum Befördern schwerer Lasten

WeitereInformationenanfragen

 

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